„Heimschläfer“

Es besteht nun die Möglichkeit, dass Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen der Pflege und volljährige Menschen mit Behinderung Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands besuchen und dort beispielsweise auch die Nacht verbringen.

Heimschläfer und Wochenendbesucher unterfallen nicht dem Aufnahmestopp.
Dazu ein Schreiben des
Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP)

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